Bei Notfälle sind wir stets unter unserer 24/7 Notfallnummmer +43 2572 36777 247 für Sie erreichbar.
Bitte verständigen Sie unverzüglich uns als zuständige Hausverwaltung. Wir kümmern uns rasch um die Abwicklung der Schadensbehebung durch Fachfirmen sowie die Gebäudeversicherung. Für den reibungslosen Ablauf und eine rasche Schadensbehebung bitten wir um Ihre Mithilfe (Anwesenheit und Zugang für Fachfirmen ermöglichen, Übermittlung von Fotos vom Schaden, udgl.).
Etwaige Stromkosten für Trocknungsgeräte werden meist von der Gebäudeversicherung übernommen. Lassen Sie uns Ihre Kontodaten (IBAN und BIC) bitte schriftlich für den Stromkostenersatz zukommen.
Bitte verständigen Sie unverzüglich uns als zuständige Hausverwaltung. Wir kümmern uns rasch um die Abwicklung der Schadensbehebung durch Fachfirmen sowie die Gebäudeversicherung. Für den reibungslosen Ablauf und eine rasche Schadensbehebung bitten wir um Ihre Mithilfe (Anwesenheit und Zugang für Fachfirmen ermöglichen, Übermittlung von Fotos vom Schaden, udgl.).
Etwaige Stromkosten für Trocknungsgeräte werden meist von der Gebäudeversicherung übernommen. Lassen Sie uns Ihre Kontodaten (IBAN und BIC) bitte schriftlich für den Stromkostenersatz zukommen.
Ja, gerne übermitteln wir Ihnen sämtlichen Schriftverkehr in elektronischer Form. Das spart Zeit, Geld und schützt die Umwelt. Nehmen Sie hierfür bitte mit unserem Verwaltungsteam Kontakt auf.
Die Abrechnung der Betriebskosten erfolgt in der Regel einmal jährlich. Hier sind die Bestimmungen in Ihrem Vertrag zu berücksichtigen. Gemäß dem Mietrechtsgesetz ist die Abrechnung grundsätzlich bis 30. Juni des Folgejahrs durch die Hausverwaltung zu legen. Sofern es möglich ist, legen wir die Abrechnung der Betriebskosten bereits 2-3 Monate vor der gesetzlichen Frist.
Bitte lassen Sie uns Ihr schriftliches Kündigungsschreiben persönlich, per Post oder per E-Mail zukommen. Nach Eingang und Prüfung der Kündigungsmöglichkeiten und -fristen erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung übermittelt. Beachten Sie bitte die vereinbarten Fristen, Möglichkeiten und Vereinbarungen gemäß dem abgeschlossenen Vertrag.
Die Kaution wird durch uns ehestmöglich nach der Rückstellung des Mietgegenstandes retourniert. Falls die Rückstellung nicht ordnungsgemäß erfolgte und noch Reparaturen udgl. erforderlich sind, müssen wir hier die Rechnungslegung der Fachfirmen abwarten. Selbstverständlich sind wir um eine rasche Abwicklung bemüht.
Sie bekommen von uns grundsätzlich immer ein Dauervorschreibung übermittelt, welche solange gültig ist wie das Vertragsverhältnis aufrecht ist oder Sie eine neue Vorschreibung von uns übermittelt bekommen. Für die Übermittlung einer neuen Vorschreibung (=Rechnung) gibt es u.a. folgende Gründe:
- Jedes Jahr werden die Betriebskosten neu kalkuliert und zumeist ab Jänner auf das notwendige Ausmaß angepasst (Erhöhung oder Senkung der monatlichen Beträge).
- Der Hauptmietzins Ihrer mietvertraglichen Vereinbarung ist ggf. wertgesichert und somit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und Ihrem Vertrag anzupassen.
Grundsätzlich sind gemäß § 25 Abs. 1 WEG alle 2 Jahre Wohnungseigentümerversammlungen abzuhalten. Nach Vereinbarung bzw. bei Bedarf können diese auch öfters stattfinden.
Im Rahmen der jährlichen Begehung der Liegenschaft werden Schäden und notwendige Instandhaltungsarbeiten erhoben. Laufende Instandhaltungs- und Erhaltungsarbeiten sowie Kleinreparaturen erfolgen durch die Hausverwaltung unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit im Rahmen der ordentlichen Verwaltung. Größere Bauvorhaben oder umfangreiche Sanierungsarbeiten bedürfen einer fachmännischen Planung und Projektbegleitung unter Einbindung der Wünsche der EigentümerInnen und Eigentümer, welche im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung besprochen und diskutiert werden. Bei Maßnahmen der außerordentlichen Verwaltung bedarf es hier jedenfalls einer Beschlussfassung durch die Gemeinschaft.
In der Regel bestellt die Eigentümergemeinschaft durch einfachen Mehrheitsbeschluss eine natürliche oder juristische Person zum Verwalter, mit der ein Verwaltervertrag abgeschlossen wird. Gerne legen wir Ihnen ein entsprechendes Verwaltungsangebot und stehen Ihnen in diesen Belangen gerne persönlich zur Verfügung.